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Ab sofort betreten alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude über den Haupteingang (zwischen altem und neuem Gebäudeteil). Eingang West ist ab sofort gesperrt.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der 1. und 2. Klassen, die Schule stellt ab 8.00 Uhr die Beaufsichtigung Ihres Kindes durch Lehrkräfte 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer sicher.
Sollten Sie vor 8.00 Uhr auf eine Beaufsichtigung Ihres Kindes durch die Schule angewiesen sein, so ist dies in begründeten Fällen ab 7:30 Uhr möglich. Falls Sie die Frühaufsicht im Schuljahr 2021/22 aus triftigen Gründen in Anspruch für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, finden Sie das notwendige Anmeldeformular hier. Bitte beachten Sie, dass die Frühbetreuung erst ab dem 20.09.2021 beginnt.
Stets aktuelle Informationen rund um Covid-19 erhalten Sie auf den Internetseiten des Staatministeriums für Unterricht und Kultus: Hier geht es zur Online-Information des StMUK
Manchen Menschen fällt es schwer oder sind nicht in der Lage ihre Einkäufe selbst zu tätigen. In den vorliegenden Listen finden Sie Angebote oder Einrichtungen aus der Umgebung, an die sie sich wenden können, wenn Sie Unterstützung benötigen. Diese Listen wurden von der Sozialen Runde der Stadt Rottenburg zur Verfügung gestellt und sind bereits in der Örtlichen Presse veröffentlicht worden.
Informationen zur Übertragung, Krankheitssymptomen, Ansteckung und was bei Erkrankung zu beachten ist, erhalten Sie durch Klick auf das Bild.
Derzeit führt die Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit allen niederbayerischen Schulen, den Jugendämtern und der Jugendsozialarbeit eine Plakataktion zum Thema "Dein Smartphone, deine Entscheidung statt". Damit werden Kinder und Jugendliche auf Straftaten durch verbotene Inhalte auf Mobiltelefonen aufmerksam gemacht.
Genaueres dazu finden Sie unter folgendem Link:
Liebe Eltern unserer zukünftigen Erstklässler, Informationen zum neu eingeführten Einschulungskorridor finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://km.bayern.de/pressemitteilung/11536/nr-008-vom-01-02-2019.html