Gebühren der Städtischen Musikschule Rottenburg

 

Gebühren ab 01.09.19 (Gebühren pro Monat) Gebühr für Schüler aus dem Gemeindegebiet Gebühr ohne Einheimischenermäßigung
Grundgebühr für Jugendliche, Schüler, Studenten und Lehrlinge 22,50 Euro 25,00 Euro
Grundgebühr für Erwachsene 27,50 Euro 30,00 Euro
Grundfach 45 Min 18,00 Euro 22,00 Euro
Zusatzgebühr Gruppenunterricht 3-4 Schüler (45 Min), auch Musizierkarussell 12,00 Euro 15,00 Euro
Zusatzgebühr Gruppenunterricht 2 Schüler (45 Min) 20,00 Euro 26,00 Euro
Zusatzgebühr Einzelunterricht 30 Min. 29,00 Euro 37,00 Euro
Zusatzgebühr Einzelunterricht 45 Min. sowie Förderklasse 42,00 Euro 54,00 Euro
Zusatzgebühr für Tanz bei 45 Min., bei 60 Min. etc. 9,40 Euro / 12,30 Euro 12,10 Euro / 16,00 Euro

 

 

Beispiel: Eine 12-Jährige aus Rottenburg nimmt wöchentlich 30 Minuten Klavierunterricht, zusätzlich geht sie 60 Minuten ins Ballett und einmal in der Woche 45 Minuten zur Kammermusik. Sie zahlt einmal Grundgebühr (22,50 Euro), die Zusatzgebühr für Klavier (29,- Euro), die Zusatzgebühr für ihr Ballett (12,30 Euro). Die Kammermusik ist wie alle Ensembles kostenfrei. Sie zahlt also insgesamt 63,80 Euro pro Monat.

 

Für die Grundfächer Musikgarten, Klang- und Tanzzwerge, MFE und MGA ist lediglich die Grundfachgebühr zu entrichten. Bei Mehrfächerbelegung wird die Grundgebühr nur einmal in Anrechnung gebracht.

 

Ensemblefächer sind kostenfrei.

 

Die Familienermäßigung für das 2. Mitglied einer Familie beträgt 12,5 Prozent, für das 3. 25 Prozent, für das 4. 37,5 Prozent, ab dem 5. Familienmitglied 50 Prozent. Sozialermäßigung wird auf Antrag gewährt.

 

Weitere Details sind in der Satzung (s. wir über uns\Schulordnung) geregelt.

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