Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die Vorgaben für den Einbau von Bauschutt in technischen Bauwerken im Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von technischen Bauwerken", Stand 15. Juni 2005, geregelt. Mit dem Leitfaden wird die Anwendung und Güteüberwachung von Recyclingbaustoffen konkretisiert und ein wertvoller Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen geschaffen.
Eine Güteüberwachung (Untersuchung und Analyse der Inhaltstoffe im Bauschutt) ist Vorraussetzung für einen umweltverträglichen Einbau zum Schutz des Bodens und des Grundwassers. Bauschutt kann mit schädlichen Verunreinigungen vermischt sein, die sich nach dem Einbau auswaschen und so das Grundwasser verunreinigen. Schädliche Verunreinigungen können z. B. durch Farbanstriche, Baustoffe oder durch die Nutzung des Bauwerks (z. B. Verunreinigung mit Mineralölen oder anderen chemischen Stoffen) verursacht werden.
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- Feld- und Waldwegebau,
- Straßenbau
- Platzbefestigung,
- Auffüllung und Bodenausgleich
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Ziegelbruch, Beton- und Steinbruch, Mörtelteile, Erdaushub ohne schadstoffhaltige Verunreinigungen (Mineralöle, Schwermetalle oder andere gefährliche Stoffe) und ohne Fremdstoffe (Asbest, Teer, Kunststoffe, Holz, Metall, Glas u. dgl.).
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Das Material (Bauschutt) ist zu zerkleinern. Dazu sind Bauschuttaufbereitungs- und Sortieranlagen am besten geeignet.
Der Bauschutt ist von einem Untersuchungslabor analysieren zu lassen. Ohne Analyse kann die Einhaltung der Richtwerte bzw. die Belastung des Materials nicht ermittelt werden. Auskunft erteilt das Landratsamt Landshut, Sachgebiet Abfallwirtschaft.
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- Es ist ein schriftlicher Antrag beim LRA Landshut, Sachgebiet 25, Abfallwirtschaft zu stellen (Antragsvordruck verwenden).
- Angaben über Flurnummer und Gemarkung,
- Größe des aufzufüllenden Grundstücks (Fläche),
- Offener (nicht abgedeckter) oder gedeckter Einbau (mit Abdeckung oder Überbauung)
- Menge des Bauschuttmaterials (ca. t oder m³),
- Analyse des Materials (Untersuchungsergebnis Labor),
- Herkunft des Materials
Der Antrag ist beim Landratsamt Landshut zu stellen.
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Herr Bauer Josef | (0871) 408 3118 | josef.bauer@landkreis-landshut.de |
Herr Thoma Wolfgang | (0871) 408 3115 | wolfgang.thoma@landkreis-landshut.de |
Frau Trummet Birgit | (0871) 408 3000 | birgit.trummet@landkreis-landshut.de |